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Düsenspeed GmbH – AGB und Garantiebedingungen

Stand: 16. Juli 2026


Teil A – Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anbieterin und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen:

Düsenspeed GmbH
Murtenstrasse 44
3179 Kriechenwil
Schweiz
UID: CHE-314.446.125
E-Mail: info@duesenspeed.com

und ihren Kundinnen und Kunden über Produkte, die direkt bei der Düsenspeed GmbH bestellt werden. Zum Sortiment gehören insbesondere E-Bikes, Boote, Fahrrad- und Bootskomponenten, Zubehör, Ersatzteile sowie individuell konfigurierte oder angefertigte Produkte.

1.2 Für Käufe bei einem selbstständigen Düsenspeed-Fachhändler gelten in erster Linie der Kaufvertrag und die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Händlers. Die freiwillige Herstellergarantie der Düsenspeed GmbH kann zusätzlich gelten, sofern deren Voraussetzungen erfüllt sind.

1.3 Kundinnen und Kunden können Konsumentinnen und Konsumenten oder Unternehmen sein. Als Konsumentin oder Konsument gilt eine natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken abschliesst. Zwingende gesetzliche Schutzbestimmungen bleiben in jedem Fall vorbehalten.

1.4 Abweichende Bedingungen der Kundschaft gelten nur, wenn Düsenspeed ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Angebote und Vertragsabschluss

2.1 Darstellungen, technische Angaben und Preisangaben auf der Website dienen der Information und stellen grundsätzlich noch kein verbindliches Angebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

2.2 Anfragen, Konfigurationen und Bestellungen der Kundschaft gelten als Antrag auf Abschluss eines Vertrags. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Düsenspeed eine schriftliche Auftragsbestätigung versendet. Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung bestätigt lediglich den Eingang einer Anfrage oder Bestellung und ist noch keine Auftragsbestätigung.

2.3 Bei individuell konfigurierten oder angefertigten Produkten sind die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Spezifikationen, Ausstattungen, Preise und Termine massgebend. Die Kundschaft ist verpflichtet, diese Angaben vor der Freigabe sorgfältig zu prüfen.

2.4 Massgebend ist die Fassung dieser AGB, die bei Abschluss des jeweiligen Vertrags gilt. Spätere Änderungen gelten nicht rückwirkend für bereits abgeschlossene Verträge.

2.5 Düsenspeed kann eine Bestellung aus sachlichen Gründen ablehnen, insbesondere bei fehlender Verfügbarkeit, offensichtlich fehlerhaften Preisangaben, fehlgeschlagener Zahlungsprüfung oder begründetem Betrugsverdacht. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet.

3. Produktangaben und individuelle Ausführung

3.1 Düsenspeed bemüht sich um vollständige und zutreffende Produktdarstellungen. Geringfügige Abweichungen bei Farben, Oberflächen und handwerklich gefertigten Teilen können aufgrund von Bildschirmdarstellung, Materialeigenschaften oder Fertigung entstehen und stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Beschaffenheit und Funktion nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

3.2 Technische Änderungen bleiben zulässig, wenn sie aufgrund der Weiterentwicklung, der Verfügbarkeit von Komponenten oder gesetzlicher Vorgaben erforderlich sind, die vereinbarte Funktion nicht wesentlich beeinträchtigen und für die Kundschaft zumutbar sind. Wesentliche Änderungen bedürfen der Zustimmung der Kundschaft.

3.3 Angaben insbesondere zu Reichweite, Leistung, Gewicht, Ladezeit, Geschwindigkeit, Fahr- oder Segeleigenschaften sind von Ausstattung, Nutzung, Beladung, Temperatur, Gelände, Gewässer, Wetter, Reifendruck, Akku- und Materialzustand sowie weiteren Umständen abhängig. Eine bestimmte Eigenschaft gilt nur als zugesichert, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet ist.

4. Preise und zusätzliche Kosten

4.1 Für Lieferungen an Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz werden Preise in Schweizer Franken (CHF) einschliesslich der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer und aller nicht frei wählbaren Zuschläge ausgewiesen. Versand- oder Lieferkosten werden vor Vertragsabschluss separat angegeben.

4.2 Bei individuell angefertigten Produkten gilt der Preis der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungswünsche können Mehrkosten und Terminverschiebungen verursachen. Düsenspeed informiert darüber vor der Ausführung und holt die Zustimmung der Kundschaft ein.

4.3 Bei Lieferungen ins Ausland trägt die Kundschaft zusätzlich anfallende Einfuhrsteuern, Zölle und behördliche Gebühren, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Düsenspeed deklariert Sendungen wahrheitsgemäss und reduziert den Warenwert nicht künstlich.

5. Zahlung

5.1 Die verfügbaren Zahlungsarten und die Fälligkeit ergeben sich aus dem Angebot, dem Bestellvorgang oder der Auftragsbestätigung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis vor Versand oder Übergabe vollständig zu bezahlen.

5.2 Bei Sonderanfertigungen kann Düsenspeed eine Anzahlung und weitere Teilzahlungen nach vereinbarten Projekt- oder Fertigungsphasen verlangen. Höhe und Fälligkeit werden in der Auftragsbestätigung festgelegt.

5.3 Bei Zahlungsverzug kann Düsenspeed nach Mahnung eine angemessene Nachfrist setzen, die weitere Ausführung aussetzen und die gesetzlich zulässigen Verzugsfolgen geltend machen. Mahn- und Inkassokosten werden nur verrechnet, soweit sie tatsächlich entstanden, erforderlich und gesetzlich zulässig sind.

5.4 Zur Verhinderung von Zahlungsbetrug darf Düsenspeed verhältnismässige Sicherheitsprüfungen durchführen und dafür erforderliche Nachweise verlangen. Die betroffene Person wird über die dabei erfolgende Datenbearbeitung informiert. Kann eine Bestellung nicht ausreichend geprüft werden, darf Düsenspeed sie stornieren; bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.

6. Sonderanfertigungen, Stornierungen und Änderungen

6.1 Ein Produkt gilt als Sonderanfertigung, wenn es nach individuellen Spezifikationen hergestellt, lackiert, aufgebaut, angepasst oder speziell für die Kundschaft beschafft wird.

6.2 Sonderanfertigungen können nach Versand der schriftlichen Auftragsbestätigung nicht im Rahmen eines freiwilligen Rückgabe- oder Stornierungsrechts zurückgegeben oder storniert werden. Die gesetzlichen Rechte bei Mängeln, Lieferverzug oder einer sonstigen Vertragsverletzung bleiben unberührt.

6.3 Düsenspeed kann einer gewünschten Stornierung aus Kulanz schriftlich zustimmen. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Die Bedingungen einer solchen Stornierung werden im Einzelfall schriftlich festgelegt. Dabei können insbesondere bereits ausgeführte Planungs- und Arbeitsleistungen, speziell beschaffte Materialien, Leistungen Dritter und weitere nachweislich entstandene, nicht mehr vermeidbare Kosten berücksichtigt werden, höchstens jedoch bis zum vereinbarten Gesamtpreis.

6.4 Änderungswünsche müssen Düsenspeed in Textform mitgeteilt werden und werden erst mit schriftlicher Bestätigung wirksam. Sie werden berücksichtigt, soweit sie technisch und organisatorisch noch möglich sind. Düsenspeed teilt allfällige Mehrkosten und Auswirkungen auf den Liefertermin vor der Umsetzung mit. Ohne Zustimmung der Kundschaft werden keine kostenpflichtigen Änderungen ausgeführt.

7. Lieferung, Abholung und Liefertermine

7.1 Lieferfristen für individuell gefertigte Produkte sind Schätzungen, sofern ein Termin nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurde. Die Frist beginnt erst, wenn alle technischen Einzelheiten geklärt, erforderliche Freigaben erteilt und vereinbarte Anzahlungen eingegangen sind.

7.2 Düsenspeed informiert die Kundschaft über erkennbare wesentliche Verzögerungen. Die gesetzlichen Rechte bei Lieferverzug, insbesondere das Recht zur Ansetzung einer angemessenen Nachfrist, bleiben vorbehalten.

7.3 Ereignisse ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Düsenspeed, insbesondere Naturereignisse, behördliche Massnahmen, Krieg, Streik, Ausfälle kritischer Zulieferer oder Transportstörungen, verlängern die Leistungsfrist angemessen. Dauert das Hindernis so lange, dass der Kundschaft ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann, können beide Seiten den noch nicht erfüllten Teil des Vertrags beenden. Bereits bezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen werden zurückerstattet.

7.4 Versandart, Lieferort und Kosten werden im Bestellvorgang oder in der Auftragsbestätigung festgelegt. Nutzen und Gefahr gehen bei Konsumentinnen und Konsumenten mit der Übergabe des Produkts auf sie oder eine von ihnen bestimmte empfangsberechtigte Person über. Zwingende gesetzliche Regeln bleiben vorbehalten.

7.5 Sichtbare Transportschäden sollen nach Möglichkeit bei der Annahme dokumentiert und Düsenspeed zeitnah gemeldet werden. Das Unterlassen einer solchen Meldung lässt zwingende gesetzliche Mängelrechte unberührt.

8. Freiwilliges Rückgaberecht für Lagerartikel

8.1 Das Schweizer Recht kennt für gewöhnliche Onlinekäufe kein allgemeines Widerrufsrecht. Düsenspeed gewährt für direkt gekaufte, nicht individuell angefertigte Lagerartikel freiwillig ein Rückgaberecht von 10 Kalendertagen ab Erhalt.

8.2 Die Rückgabe muss vor dem Versand per E-Mail bei Düsenspeed angemeldet werden. Düsenspeed teilt anschliessend die Rücksendeadresse und die notwendigen Angaben mit. Die Anmeldung dient der geordneten Abwicklung und beschränkt keine gesetzlichen Mängelrechte.

8.3 Der Artikel muss vollständig, unbenutzt und unbeschädigt zurückgesendet werden. Eine Prüfung wie in einem Ladengeschäft ist zulässig. Für einen darüber hinausgehenden Wertverlust darf Düsenspeed einen angemessenen Abzug vornehmen. Die Originalverpackung soll verwendet werden, soweit dies zumutbar ist.

8.4 Die unmittelbaren Kosten und das Transportrisiko der freiwilligen Rücksendung trägt die Kundschaft. Nach Eingang und Prüfung wird der anrechenbare Kaufpreis grundsätzlich über das ursprüngliche Zahlungsmittel zurückerstattet. Besondere oder teurere Versandarten sowie bereits erbrachte Zusatzleistungen werden nicht erstattet.

8.5 Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Vom freiwilligen Rückgaberecht ausgeschlossen sind insbesondere:

  • individuell konfigurierte, angefertigte, lackierte oder angepasste Produkte;
  • auf ausdrücklichen Kundenwunsch speziell beschaffte Artikel;
  • bereits montierte, benutzte oder beschädigte Komponenten;
  • geöffnete versiegelte Artikel, die aus Sicherheits- oder Gesundheitsschutzgründen nicht zur Rückgabe geeignet sind;
  • Verbrauchs- und Verschleissteile, soweit sie bereits benutzt wurden.

8.6 Die vorstehenden Ausschlüsse gelten nicht für berechtigte Ansprüche wegen eines Mangels. Bei einem Kauf über einen Fachhändler ist die Rückgabe mit diesem abzuwickeln.

9. Gesetzliche Mängelrechte

9.1 Düsenspeed haftet bei direkten Verkäufen dafür, dass das Produkt bei Übergabe die vereinbarte Beschaffenheit aufweist und keine Mängel hat, die seinen Wert oder seine Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch wesentlich mindern.

9.2 Die Kundschaft soll das Produkt nach Erhalt im zumutbaren Umfang prüfen und erkennbare Mängel ohne unnötige Verzögerung melden. Später entdeckte Mängel sind nach ihrer Entdeckung ohne unnötige Verzögerung zu melden. Bei der Meldung sollen Kaufbeleg, Serien- oder Rahmennummer, eine Beschreibung und nach Möglichkeit aussagekräftige Bilder mitgesendet werden.

9.3 Ansprüche wegen Mängeln an neuen Produkten verjähren bei Konsumentenverträgen frühestens zwei Jahre nach Ablieferung. Zwingende längere Fristen bleiben vorbehalten.

9.4 Bei einem berechtigten Mangel kann Düsenspeed den Mangel innerhalb angemessener Frist kostenlos reparieren oder das Produkt beziehungsweise die betroffene Komponente durch eine gleichwertige Ausführung ersetzen. Ist eine Reparatur oder Ersatzlieferung unmöglich, unverhältnismässig, wiederholt fehlgeschlagen oder für die Kundschaft nicht zumutbar, kann die Kundschaft eine angemessene Preisminderung oder bei einem erheblichen Mangel die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.

9.5 Kein Mangel liegt vor, soweit eine Beeinträchtigung zurückzuführen ist auf:

  • normale Abnutzung oder den üblichen Kapazitätsverlust eines Akkus;
  • Unfall, Sturz, Überlastung oder unsachgemässen Transport;
  • eine Verwendung entgegen der Bedienungsanleitung oder den Sicherheitshinweisen;
  • mangelnde oder unsachgemässe Wartung;
  • nicht autorisierte technische Veränderungen, Leistungssteigerungen oder den Einbau inkompatibler Teile;
  • ungeeignete Reinigungsmittel, Hochdruckreiniger oder andere schädigende Einwirkungen;
  • äussere Einflüsse, für die das Produkt nicht ausgelegt ist.

Ein Ausschluss greift nur, soweit der betreffende Umstand den beanstandeten Schaden oder Mangel verursacht oder mitverursacht hat.

9.6 Für Komponenten anderer Hersteller können zusätzliche Garantien des jeweiligen Herstellers gelten. Die gesetzlichen Ansprüche aus einem direkten Kaufvertrag mit Düsenspeed werden dadurch nicht eingeschränkt.

10. Betrieb, Sicherheit und gesetzliche Zulassung

10.1 Die Kundschaft hat Bedienungsanleitung, Sicherheitshinweise, Wartungsvorgaben sowie die am Einsatzort geltenden Strassenverkehrs-, Schifffahrts-, Umwelt- und Zulassungsvorschriften zu beachten.

10.2 Die Auslieferungsinspektion, Inbetriebnahme und sicherheitsrelevanten Grundeinstellungen müssen durch Düsenspeed oder qualifiziertes Fachpersonal vorgenommen werden. Dies betrifft je nach Produkt insbesondere Bremsen, Fahrwerk, Antrieb, Motor- und Batteriesysteme, Lenkung, Steuerung, Rigg und weitere sicherheitsrelevante Ausrüstung. Spätere Wartungs- und Reparaturarbeiten an solchen Teilen sind ebenfalls durch qualifiziertes Fachpersonal auszuführen.

10.3 Produkte oder Betriebsarten, die nicht für den öffentlichen Strassenverkehr oder ein bestimmtes Gewässer zugelassen sind, dürfen dort nicht verwendet werden. Nicht autorisierte Eingriffe in Geschwindigkeitsbegrenzung, Motorsteuerung oder andere sicherheitsrelevante Systeme sind untersagt.

10.4 Diese Pflichten entbinden Düsenspeed nicht von ihren zwingenden gesetzlichen Pflichten als Herstellerin oder Verkäuferin, insbesondere im Bereich der Produktesicherheit.

11. Haftung

11.1 Düsenspeed haftet unbeschränkt, soweit die Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden darf. Dies gilt insbesondere bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produktehaftpflichtgesetz.

11.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Düsenspeed für den vertragstypischen, bei Vertragsabschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

11.3 Düsenspeed haftet nicht für Schäden, die nachweislich durch eine rechtswidrige oder bestimmungswidrige Nutzung, eine nicht autorisierte technische Veränderung oder eine Missachtung klarer Sicherheits- und Wartungshinweise verursacht wurden.

11.4 Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben in jedem Fall vorbehalten.

12. Datenschutz

12.1 Düsenspeed bearbeitet Personendaten zur Anbahnung und Abwicklung von Verträgen, für Kundenservice, Sicherheitsprüfungen und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Einzelheiten werden in einer separaten, auf der Website leicht zugänglichen Datenschutzerklärung erläutert.

12.2 Werbung per E-Mail oder über vergleichbare elektronische Kanäle erfolgt nur im gesetzlich zulässigen Rahmen. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam, soweit das Festhalten am Vertrag zumutbar ist. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Regeln. Eine unwirksame Klausel wird nicht automatisch durch eine möglichst ähnliche, für die Kundschaft ungünstigere Regelung ersetzt.

13.2 Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Bei Konsumentinnen und Konsumenten bleiben zwingende Schutzbestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts vorbehalten, soweit diese anwendbar sind.

13.3 Für Streitigkeiten mit Konsumentinnen und Konsumenten gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände. Für Verträge mit Unternehmen sind, soweit gesetzlich zulässig, die Gerichte am Sitz der Düsenspeed GmbH in Kriechenwil zuständig.


Teil B – Freiwillige Herstellergarantie

1. Verhältnis zu den gesetzlichen Mängelrechten

1.1 Die nachfolgende Herstellergarantie ist eine freiwillige zusätzliche Leistung der Düsenspeed GmbH. Sie schränkt die gesetzlichen Mängelrechte gegenüber der jeweiligen Verkaufspartei nicht ein.

1.2 Bei einem direkten Kauf bei Düsenspeed können gesetzliche Mängelrechte unabhängig von dieser Garantie geltend gemacht werden. Bei einem Kauf über einen Fachhändler richten sich die gesetzlichen Mängelrechte gegen den jeweiligen Händler; die zusätzliche Herstellergarantie wird nach den folgenden Bedingungen von Düsenspeed gewährt.

1.3 Anspruch auf die freiwillige Herstellergarantie hat entsprechend den bisherigen Düsenspeed-Garantiebedingungen die ursprüngliche Endkäuferin oder der ursprüngliche Endkäufer bei Vorlage des Original-Kaufbelegs. Die Garantie ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Düsenspeed nicht auf spätere Eigentümerinnen oder Eigentümer übertragbar.

2. Garantiegeberin und erfasste Produkte

Garantiegeberin ist:

Düsenspeed GmbH
Murtenstrasse 44
3179 Kriechenwil
Schweiz
UID: CHE-314.446.125
E-Mail: info@duesenspeed.com

2.1 Erfasst sind neue Düsenspeed-Bikes sowie von Düsenspeed hergestellte oder als eigene Düsenspeed-Fahrradkomponenten bezeichnete Produkte, die direkt bei Düsenspeed oder bei einem autorisierten Düsenspeed-Fachhändler gekauft wurden.

2.2 Für Boote und Bootskomponenten besteht derzeit keine allgemein festgelegte freiwillige Herstellergarantie. Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte sowie Garantien, die Düsenspeed in der jeweiligen Auftragsbestätigung ausdrücklich zusichert.

2.3 Komponenten anderer Hersteller sind nicht Teil dieser freiwilligen Düsenspeed-Herstellergarantie. Für sie können Garantien des jeweiligen Herstellers bestehen. Gesetzliche Mängelrechte gegenüber der Verkaufspartei bleiben unberührt.

3. Garantiedauer

Die Garantie beginnt mit der dokumentierten Übergabe an die erste Käuferin oder den ersten Käufer. Es gelten folgende Garantiezeiten:

  • vollständiges Düsenspeed-Bike: 2 Jahre;
  • von Düsenspeed hergestellter Rahmen: 7 Jahre;
  • von Düsenspeed ausgeführte Lackierung: 2 Jahre;
  • Akku: 1 Jahr auf mindestens 75 Prozent der ursprünglichen nutzbaren Kapazität. Die Prüfung erfolgt durch Düsenspeed oder einen autorisierten Düsenspeed-Fachhändler mit einem geeigneten, nachvollziehbar dokumentierten Diagnose- oder Kapazitätsmessverfahren unter Berücksichtigung der technischen Herstellervorgaben.

Die einjährige freiwillige Kapazitätsgarantie des Akkus schränkt gesetzliche Mängelrechte, insbesondere bei einem technischen Defekt des Akkus, nicht ein.

4. Inhalt der Garantieleistung

4.1 Liegt innerhalb der Garantiezeit ein nachgewiesener Material-, Konstruktions- oder Herstellungsfehler eines erfassten Produkts vor, entscheidet Düsenspeed nach fachlicher Prüfung, ob das Produkt oder die betroffene Komponente repariert oder durch eine technisch gleichwertige Ausführung ersetzt wird.

4.2 Ein Ersatz kann hinsichtlich Modell, Farbe oder Ausführung abweichen, wenn das ursprüngliche Produkt nicht mehr verfügbar ist und die Ersatzlösung technisch und wirtschaftlich gleichwertig sowie für die Kundschaft zumutbar ist.

4.3 Die für eine anerkannte Garantieleistung erforderlichen Arbeits- und Materialkosten trägt Düsenspeed. Transport-, Ausbau- und Einbaukosten werden übernommen, soweit Düsenspeed sie vorab freigegeben hat oder die Abwicklung über Düsenspeed beziehungsweise einen von Düsenspeed bestimmten Fachbetrieb erfolgt.

4.4 Für eine im Rahmen dieser Garantie reparierte oder ersetzte Komponente gilt die verbleibende ursprüngliche Garantiezeit, mindestens jedoch eine Garantie von 12 Monaten ab Rückgabe. Wird ein vollständiges Bike durch ein neues Bike ersetzt, beginnt für das Ersatzbike eine neue Garantiezeit nach diesen Bestimmungen.

5. Garantieausschlüsse

Die freiwillige Herstellergarantie gilt nicht, soweit der Schaden oder Mangel verursacht oder mitverursacht wurde durch:

  • normale Abnutzung oder bestimmungsgemässen Verschleiss;
  • Unfall, Sturz, unsachgemässen Transport, Überlastung oder Gewalteinwirkung;
  • Verwendung entgegen Bedienungsanleitung, Sicherheitshinweisen oder dem vorgesehenen Einsatzzweck;
  • fehlende oder unsachgemässe Wartung, soweit diese für den Schaden ursächlich war;
  • Reparaturen durch nicht qualifizierte Personen;
  • nicht von Düsenspeed freigegebene Umbauten, Bohrungen, Umlackierungen, Softwareeingriffe oder Leistungssteigerungen;
  • Einbau inkompatibler oder sicherheitsrelevanter, nicht freigegebener Komponenten;
  • ungeeignete Reinigungs- oder Pflegemittel, Hochdruckreinigung, Korrosion durch unsachgemässe Lagerung oder andere schädigende äussere Einwirkungen;
  • gewerbliche Vermietung, sofern diese Nutzung nicht schriftlich vereinbart wurde;
  • entfernte oder unleserlich gemachte Rahmen-, Serien- oder Identifikationsnummern.

6. Verschleissteile

Verschleissteile sind nur dann von der Garantie ausgeschlossen, wenn die Beanstandung auf normalem Verschleiss beruht. Ein Material- oder Herstellungsfehler bleibt auch bei einem Verschleissteil von der Garantie erfasst.

Zu den typischen Verschleissteilen gehören insbesondere:

  • Bremsbeläge und Bremsscheiben;
  • Reifen und Schläuche;
  • Ketten, Kettenblätter, Kassetten und Ritzel;
  • Lager, Buchsen, Dichtungen, O-Ringe und Staubringe;
  • Griffe und Lenkerband;
  • Schalt- und Bremszüge samt Aussenhüllen;
  • Federn, Dämpfungselemente und deren bewegliche Dichtungs- oder Gummiteile;
  • Freilaufkörper;
  • Speichen;
  • Schutzbleche und Kettenführungen.

7. Geltendmachung

7.1 Garantieansprüche sind nach Entdeckung des Problems zeitnah zu melden:

  • bei einem direkten Kauf: an Düsenspeed;
  • bei einem Kauf über einen autorisierten Fachhändler: grundsätzlich an diesen Fachhändler.

7.2 Für die Prüfung werden der Kaufbeleg, die Rahmen- oder Seriennummer, eine nachvollziehbare Fehlerbeschreibung und nach Möglichkeit Bilder oder Videos benötigt. Düsenspeed kann verlangen, dass das Produkt oder die betroffene Komponente in gereinigtem Zustand zur fachlichen Prüfung bereitgestellt wird.

7.3 Einsendungen und kostenpflichtige Arbeiten dürfen erst nach Abstimmung mit Düsenspeed erfolgen. Eine vorherige Abstimmung dient der korrekten Abwicklung; zwingende gesetzliche Rechte werden dadurch nicht eingeschränkt.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für diese Herstellergarantie gilt Schweizer Recht. Für Konsumentinnen und Konsumenten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände und anwendbare zwingende Schutzbestimmungen vorbehalten. Für Unternehmen sind, soweit gesetzlich zulässig, die Gerichte am Sitz der Düsenspeed GmbH in Kriechenwil zuständig.

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